In einem schon etwas älteren Urteil verneinte das AG Berlin-Mitte einen Anspruch der Nachbarschaft24.net auf Zahlung und wies
die Klage als unbegründet ab. Dabei blieb die Frage, ob ein rechtswirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, offen.
Die Tatsache,
dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war, reichte hier aus.
Das Amtsgericht Gummersbach verneint
das Zustandekommen eines Dienstvertrages bei versteckter Kostenpflicht und somit auch eine entsprechende Zahlungsverpflichtung.
Die berüchtigte Abzock-Site Opendownload.de agiert rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts. Das
bescheinigte das Landgericht Mannheim, dem Betreiber Content Service Ltd.
Das Gericht untersagte der Firma, für den Fall,dass ein Kunde
hinsichtlich seines Geburtsdatums eine falsche Angabe gemacht hat, mit einer Strafanzeige zu drohen.
Desweiteren erklärte
es die Verzichtsklausel bezüglich des Widerrufsrechts für unwirksam.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden,
dass der Zahlungsanspruch eines Internetanbieters nur dann besteht, wenn auf die Kostenpflicht des Angebots deutlich hingewiesen wird.
Das
Gericht vertrat die realistische Auffassung, dass die Aufmerksamkeit eines Durchschnittsverbrauchers im Internet eher gering sei.
Ausserdem stelle das Internet umfangreiche und nützliche Dienstleistungs- und Downloadangebote kostenlos bereit.
Daher sei es
unerlässlich, deutlich auf die Kostenpflicht aufmerksam zu machen.
Im Gegensatz hierzu vermochte das LG Frankfurt
in der versteckten Kostenpflicht keine Täuschungsabsicht erkennen. Es entband den Internetuser nicht von der Pflicht, die AGBs aufmerksam
zu lesen und nach evtl. Kostenfallen zu suchen.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt wiesen die Richter deshalb ab.
UPDATE:
Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun das OLGFrankfurt entschieden,
dass die Entscheidung des Landgerichts rechtlich nicht haltbar gewesen ist und dass das Landgericht nun das Hauptverfahren gegen die
Angeklagten eröffnen müsse.
Nicht ganz so spektakulär, aber überaus bedeutsam. Das AG Mannheim erlegte der Content Service Limited (opendownload.de) die
Verfahrenskosten auf (Az. 11 C 6/09)
Zack! Auch in zweiter Instanz verloren!
opendownload.de muss einem
Nutzer Schadensersatz zahlen.(Az. 10 S 53/09)
Abzocker dürfen Rechnungen für unberechtige Forderungen
verschicken. Das entschied das LG Düsseldorf in erster Instanz. Die Verbraucherzentrale Berlin ist der Auffassung, dass es sich hier
um ein krasses Fehlurteil handelt, gegen das sie beim OLG Berufung einlegen wird.
Ähnlich erging es der Abzockanwältin Katja Günther. Hier ging es um den Ersatz der für die Abwehr einer unberechtigten Inkasso-Forderung
entstandenen Anwaltkosten.
Das Gericht war der Auffassung, dass davon ausgegangen werden kann, Frau Günther habe Beihilfe zum versuchten
Betrug geleistet.
Sie wurde deshalb dazu verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat sie die Kosten des Verfahrens
zu tragen.
(Az. 9 C 93/09)
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Verbraucherschützer Schleswig
Holsteins am 06.10.2009 meldeten, dass
"Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu
Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" wurde. Viele Blogger übernah-
men diese Schlagzeile und wurden deshalb von der Abzockqueen
abgemahnt, da sie
ja "nur" zivilrechtlich zum Schadenersatz verurteilt wurde.
Außerdem hatte sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die VZSH gestellt,
denn das Wort "wegen" würde zu dem "falschen" Schluß führen, dass Frau G.straf-
rechtlich verurteilt worden sei. Diesen Antrag hat sie nun
zurückgenommen. Stellt
sich nun die Frage, was von ihrer Abmahnung zu halten ist.
Und wieder wurde Frau Günther abgewatscht. Diesmal vom AG Schwelm.
Auch dieses Gericht sagt in seinem Urteil, Zitat: "„Bei der Geltendmachung solcher Forderungen … handelt es sich um die Beihilfe
zu einem versuchten Betrug." (
mehr..)
Auch den "armen" Olaf Tank hat's erwischt. Da stellt das Amtsgericht Marburg in seinem
in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten
Urteil vom 08.02.2010 fest: "
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen
für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe 9C/9309".
Aller Guten Dinge
sind drei.
Auch der Inkassoanwalt Sven Schulze hat sich eine empfindliche Klatsche eingefangen. Das
AG Bonn stellt in
seinem vorläufigen Urteil (103 C 422/09) fest, dass in dem Tun des RA Schulze
eine
sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zu
sehen ist, die zur Schadensersatzpflicht führt.
Nach diesem Ärger mit dem LG Düsseldorf hier aber wieder eine gute Nachricht:
Outlets.de wurde vom AG Leipzig dazu verurteilt, die
Verfahrenskosten wegen einer einstweiligen Verfügung gegen einen angedrohten Schufa-Eintrag zu tragen.
Nun
muß zurückgezahlt werden!
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat in seinemUrteil eindeutig festgestellt:
„Die Beklagte hat arglistig
gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots
zu täuschen.“ und verurteilte die Online Premium Content Limited wegen ihrer Geschäftspratiken mit der Website
online-gedichtesammlung.de
zur Zahlung von 60 Euro + Zinsen an das Abzockopfer
Die Firma Content Services Ltd. (opendownload.de)
sollte vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (= Betrug im Strafrecht) verklagt werden. Das war
dem Geschäftsführer Alexander V. wohl zu heiß und gab klein bei
(Az. 231 C 9386/09).
Abofallen und das Inkasso für solche
sind kein Betrug. Zu dieser Erkenntnis sind jedenfalls die Staatsanwaltschaften in
München und
Darmstadt gekommen. Die Erstere hat
das Verfahren wegen Betruges bereits eingestellt, die Darmstädter werden es voraussichtlich auch tun. Sind die wirklich davon überzeugt
oder haben die einfach nur Schiss, die gleiche Schlappe zu erleiden wie ihre
Frankfurter Kollegen.
Und wenn wir schon dabei sind:
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre
Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner der Abofalle
fabriken.de eingestellt. Sie müssen allerdings gewisse Auflagen erfüllen.
[mehr...]
Seite aktualisiert: 11.01.2011
Er wird einfach nicht schlauer. Olaf Tank hat schon wieder eins auf seine geldgierigen Pfoten bekommen. Erst im Februar dieses Jahres
wurde er vom AG Marburg zu Schadenersatz verurteilt und nun weist ihn das AG Osnabrück (Az.:
66 C 83/10 (1)) in seine
Schranken. Auch hier wurde er zu Schadenersatz verurteilt und auch jetzt wird von Beihilfe zum versuchten Betrug gesprochen.
Das Urteil
ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle:
Osnabrücker Zeitung
Nachtrag:Mittlerweile ist dieses Urteil rechtskräftig, da
keine Rechtsmittel (Berufung am LG Osnabrück) eingelegt wurden. Wir können gespannt darauf sein, wie es jetzt weitergeht.
Wann werden die Strafrechtler endlich mal wach und geben sich mal etwas mehr Mühe bei der Definition des Begriffes
Betrug.
OPM, die Betreiberin der Seite drive2u.de ist mit ihrer Klage gegen ein Abzockopfer gescheitert. Das Amtsgericht Alzey spricht
in seinem
Urteil vom 10.06.2010 (Az.:23 C 2/10) von arglistiger Täuschung.
Das Amtsgericht Witten hat mit seinem Urteil 07.09.2010 (
Az. 2 C 585/10) eine negative Feststellungsklage gegen Outlets.de abgelehnt.
Mittlerweile mehren sich im Internet allerdings Zweifel, dass bei diesem Urteil alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll.
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In einer Verhandlung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen IContent GmbH hat das
LG Frankfurt/Main am 17.06.2010 (Az.:
2-03 O 556/09) die Beklagte dazu verurteilt, es zu unterlassen,
"im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet die entgeltliche
Nutzung einer Datenbank, die Adressdaten enthält, wie nachfolgend abgebildet anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für
die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben:"
Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bestraft.
Nun sind die Abzocker ja nicht dämlich und änderten die seite ein wenig ab. Aus "Information" wurde "Vertragsinformation" und der
Block rutschte nach oben rechts, wie man hier auf der
neuen Seite unschwer erkennen kann.
Stellt sich nun die Frage, was solch
ein Urteil für einen Sinn ergibt, wenn es so einfach auszuhebeln ist?
Zu allem Ärger hat daraufhin das Amtsgericht Witten in seiner
Entscheidung vom 07.09.2010 (siehe weiter unten) ausgeführt:
"Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine
Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik "Vertragsinformationen entsprechend wahrnehmen kann."
Wenn
unsere Justiz sich so ins Boxhorn jagen läßt, darf man sich nicht wundern, dass die Abzocker sich in dieser rechtlichen Grauzone so
ausgiebig tummeln können.
Urteilsdatenbanken:
Zu
Schadenersatz verurteilte das Amtsgericht Leipzig die dort ansässige Firma Net 24 Ltd. & Co. KG, weil sie dem Kläger mehrere
Mahnungen schickte, obwohl kein kostenpflichtiger Abo-Vertrag vorlag.
Der Kläger durfte sich nach Auffassung des Gerichts mit Hilfe
eines Anwalts gegen die unberechtigten Mahnungen wehren und kann deshalb verlangen, die aufgewendeten Kosten ersetzt zu bekommen.
(Az.:
106 C 6778/08)
Langener RouletteEin Fehlurteil, das seinesgleichen sucht Eine Klage gegen einen Betreiber von
Abofallen einzulegen, ist schon einmal mutig genug. Besonders Mutige...