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In einem schon etwas älteren Urteil verneinte das AG Berlin-Mitte einen Anspruch der Nachbarschaft24.net auf Zahlung und wies die Klage als unbegründet ab. Dabei blieb die Frage, ob ein rechtswirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, offen.
Die Tatsache, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war, reichte hier aus.
(Az.:17 C 298 / 08)
 
Das Amtsgericht Gummersbach verneint das Zustandekommen eines Dienstvertrages bei versteckter Kostenpflicht und somit auch eine entsprechende Zahlungsverpflichtung.
(Az.:10 C 221/08 vom 30. März 2009)
 
Die berüchtigte Abzock-Site Opendownload.de agiert rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts. Das bescheinigte das Landgericht Mannheim, dem Betreiber Content Service Ltd.
Das Gericht untersagte der Firma, für den Fall,dass ein Kunde hinsichtlich seines Geburtsdatums eine falsche Angabe gemacht hat, mit einer Strafanzeige zu drohen.
Desweiteren erklärte es die Verzichtsklausel bezüglich des Widerrufsrechts für unwirksam.
(Az. 2 O 268/08)
 
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Zahlungsanspruch eines Internetanbieters nur dann besteht, wenn auf die Kostenpflicht des Angebots deutlich hingewiesen wird.
Das Gericht vertrat die realistische Auffassung, dass die Aufmerksamkeit eines Durchschnittsverbrauchers im Internet eher gering sei. Ausserdem stelle das Internet  umfangreiche und nützliche Dienstleistungs- und Downloadangebote kostenlos bereit.
Daher sei es unerlässlich, deutlich auf die Kostenpflicht aufmerksam zu machen.
(Az. 6 U 187/07)
 
Im Gegensatz hierzu vermochte das LG Frankfurt in der versteckten Kostenpflicht keine Täuschungsabsicht erkennen. Es entband den Internetuser nicht von der Pflicht, die AGBs aufmerksam zu lesen und nach evtl. Kostenfallen zu suchen.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt wiesen die Richter deshalb ab.
Lesenswert ist der Kommentar in der Netzwelt hierzu.
 
UPDATE:
Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun das OLGFrankfurt entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts rechtlich nicht haltbar gewesen ist und dass das Landgericht nun das Hauptverfahren gegen die Angeklagten eröffnen müsse.
 
 
 
 
 
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Urteile
Wird fortgesetzt.
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Brief an Inkassobüro
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Abzockerschreiben
Nicht ganz so spektakulär, aber überaus bedeutsam. Das AG Mannheim erlegte der Content Service Limited (opendownload.de) die Verfahrenskosten auf (Az. 11 C 6/09)
Nachzulesen bei Klawtext
 
Zack! Auch in zweiter Instanz verloren!
opendownload.de muss einem Nutzer Schadensersatz zahlen.(Az. 10 S 53/09)
Nachzulesen bei Heise Online
 
 
Abzocker dürfen Rechnungen für unberechtige Forderungen verschicken. Das entschied das LG Düsseldorf in erster Instanz. Die Verbraucherzentrale Berlin ist der Auffassung, dass es sich hier um ein krasses Fehlurteil handelt, gegen das sie beim OLG Berufung einlegen wird.
(Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009)
 
Ähnlich erging es der Abzockanwältin Katja Günther. Hier ging es um den Ersatz der für die Abwehr einer unberechtigten Inkasso-Forderung entstandenen Anwaltkosten.
Das Gericht war der Auffassung, dass davon ausgegangen werden kann, Frau Günther habe Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet.
Sie wurde deshalb dazu verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.(Az. 9 C 93/09)
 
                      In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Verbraucherschützer Schleswig
                      Holsteins am 06.10.2009 meldeten, dass "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu
                      Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" wurde. Viele Blogger übernah-
                      men diese Schlagzeile und wurden deshalb von der Abzockqueen abgemahnt, da sie
                      ja "nur" zivilrechtlich zum Schadenersatz verurteilt wurde.
                      Außerdem hatte sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die VZSH gestellt,
                      denn das Wort "wegen" würde zu dem "falschen" Schluß führen, dass Frau G.straf- 
                      rechtlich verurteilt worden sei. Diesen Antrag hat sie nun zurückgenommen. Stellt
                      sich nun die Frage, was von ihrer Abmahnung zu halten ist.

Und wieder wurde Frau Günther abgewatscht. Diesmal vom AG Schwelm. Auch dieses Gericht sagt in seinem Urteil, Zitat: "„Bei der Geltendmachung solcher Forderungen … handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug." (mehr..)
 
Auch den "armen" Olaf Tank hat's erwischt. Da stellt das Amtsgericht Marburg in seinem in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten Urteil vom 08.02.2010 fest: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe 9C/9309".
 
Aller Guten Dinge sind drei.
Auch der Inkassoanwalt Sven Schulze hat sich eine empfindliche Klatsche eingefangen. Das
AG Bonn stellt in seinem vorläufigen Urteil (103 C 422/09) fest, dass in dem Tun des RA Schulze
eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zu sehen ist, die zur Schadensersatzpflicht führt. 
Nach diesem Ärger mit dem LG Düsseldorf hier aber wieder eine gute Nachricht:
Outlets.de wurde vom AG Leipzig dazu verurteilt, die Verfahrenskosten wegen einer einstweiligen Verfügung gegen einen angedrohten Schufa-Eintrag zu tragen.
(Az. 118 C 10105/09 vom 03. Februar 2010)
Das Gericht hat festgestellt, dass aufgrund des versteckten Kostenhinweises kein Vertrag zustande gekommen ist.
 
 
Nun muß zurückgezahlt werden!
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat in seinemUrteil eindeutig festgestellt:
„Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen.“ und verurteilte die Online Premium Content Limited wegen ihrer Geschäftspratiken mit der Website
online-gedichtesammlung.de zur Zahlung von 60 Euro + Zinsen an das Abzockopfer  
(Az. 922 C 4445/09).
 
Die Firma Content Services Ltd. (opendownload.de) sollte vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (= Betrug im Strafrecht) verklagt werden. Das war dem Geschäftsführer Alexander V. wohl zu heiß und gab klein bei (Az. 231 C 9386/09).
 
 
Abofallen und das Inkasso für solche sind kein Betrug. Zu dieser Erkenntnis sind jedenfalls die Staatsanwaltschaften in München und Darmstadt gekommen. Die Erstere hat das Verfahren wegen Betruges bereits eingestellt, die Darmstädter werden es voraussichtlich auch tun. Sind die wirklich davon überzeugt oder haben die einfach nur Schiss, die gleiche Schlappe zu erleiden wie ihre
Frankfurter Kollegen.
 
Und wenn wir schon dabei sind: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt. Sie müssen allerdings gewisse Auflagen erfüllen. [mehr...]
So sieht's aus
Seite aktualisiert: 11.01.2011
Hier ein interessanter Beitrag von Jens Ferner zum Thema: Rechtliche Lage der Abo-Falle
Neu
Er wird einfach nicht schlauer. Olaf Tank hat schon wieder eins auf seine geldgierigen Pfoten bekommen. Erst im Februar dieses Jahres wurde er vom AG Marburg zu Schadenersatz verurteilt und nun weist ihn das AG Osnabrück (Az.:  66 C 83/10 (1)) in seine Schranken. Auch hier wurde er zu Schadenersatz verurteilt und auch jetzt wird von Beihilfe zum versuchten Betrug gesprochen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Osnabrücker Zeitung
 
Nachtrag:Mittlerweile ist dieses Urteil rechtskräftig, da keine Rechtsmittel (Berufung am LG Osnabrück) eingelegt wurden. Wir können gespannt darauf sein, wie es jetzt weitergeht.
Quelle: Wittlager Kreisblatt
 
Wann werden die Strafrechtler endlich mal wach und geben sich mal etwas mehr Mühe bei der Definition des Begriffes Betrug.
 
Hierzu auch ein interessanter Beitrag auf Antispam e.V.
OPM, die Betreiberin der Seite drive2u.de ist mit ihrer Klage gegen ein Abzockopfer gescheitert. Das Amtsgericht Alzey spricht in seinem Urteil vom 10.06.2010 (Az.:23 C 2/10) von arglistiger Täuschung.
Das Amtsgericht Witten hat mit seinem Urteil  07.09.2010 (Az. 2 C 585/10) eine negative Feststellungsklage gegen Outlets.de abgelehnt. Mittlerweile mehren sich im Internet allerdings Zweifel, dass bei diesem Urteil alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Mehr zu diesem Thema...
In einer Verhandlung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen IContent GmbH hat das
LG Frankfurt/Main am 17.06.2010 (Az.: 2-03 O 556/09) die Beklagte dazu verurteilt, es zu unterlassen, "im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank, die Adressdaten enthält, wie nachfolgend abgebildet anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben:"
Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bestraft.
Nun sind die Abzocker ja nicht dämlich und änderten die seite ein wenig ab. Aus "Information" wurde "Vertragsinformation" und der Block rutschte nach oben rechts, wie man hier auf der neuen Seite unschwer erkennen kann.
 
Stellt sich nun die Frage, was solch ein Urteil für einen Sinn ergibt, wenn es so einfach auszuhebeln ist?
Zu allem Ärger hat daraufhin das Amtsgericht Witten in seiner Entscheidung vom 07.09.2010 (siehe weiter unten) ausgeführt:
 
"Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik "Vertragsinformationen entsprechend wahrnehmen kann."
 
 
Wenn unsere Justiz sich so ins Boxhorn jagen läßt, darf man sich nicht wundern, dass die Abzocker sich in dieser rechtlichen Grauzone so ausgiebig tummeln können.
Urteilsdatenbanken:
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Meier, Berlin
Rechtsanwaltskanzlei Marc Oliver Giel, Dieburg
Zu Schadenersatz verurteilte das Amtsgericht Leipzig die dort ansässige Firma Net 24 Ltd. & Co. KG, weil sie dem Kläger mehrere Mahnungen schickte, obwohl kein kostenpflichtiger Abo-Vertrag vorlag.
Der Kläger durfte sich nach Auffassung des Gerichts mit Hilfe eines Anwalts gegen die unberechtigten Mahnungen wehren und kann deshalb verlangen, die aufgewendeten Kosten ersetzt zu bekommen. (Az.: 106 C 6778/08)
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Langener Roulette
Ein Fehlurteil, das seinesgleichen sucht Eine Klage gegen einen Betreiber von Abofallen einzulegen, ist schon einmal mutig genug. Besonders Mutige...

© 2010 - Rechtsanwalt Thomas Meier

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