Wenn die Abzocker mit ihren normalen Drohungen nicht weiter kommen, beauftragen sie gerne auch dubiose
Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen mit
der Eintreibung ihrer vermeintlichen Forderung. Bis dain war man ja standhaft und hat sich strikt geweigert, die Forderung zu begleichen,
aber nun? Jetzt hat man es mit mit Anwälten und Inkassobüros zu tun!
Na und, muss man jetzt Angst haben und zahlen?
Nein,
denn dadurch, dass diese halbseidenen Herrschaften jetzt mitmischen, bekommt die Forderung keine andere Qualität, sie war,ist und
bleibt unberechtigt!
Sollten diese finsteren Gestalten jedoch drohen, z.B. mit negativen Schufaeinträgen oder gar mit einem Hausbesuch,
ist eine Anzeige bei der Polizei schon angebracht. Diese kann auch
Online erstattet werden.
Ansonsten macht man am Besten das,
was man schon vorher getan hat. Man ignoriert solche Schreiben und wartet ganz gelassen auf einen wahrscheinlich nie eintreffenden
gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem muß man dann aber unbedingt innerhalb von 14 Tagen widersprechen.