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Was kann ich gegen die Abzocke im Internet tun?
Impressum
Sicher ist es nicht jedem gegeben, sich mit den Abzockern auseinanderzusetzen, aber das muss man auch nicht. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, kümmert es die Herrschaften in der Regel einen Dreck, was  die Abofallenopfer ihnen schreiben. Sie mahnen und drohen munter drauflos. Wenn sie dann aber auf Widerstand stoßen bzw. wenn sie merken, dass da nichts zu holen sein wird, hören sie auf.
 
Sollte es aber nicht vorrangiges Ziel sein, den Betreibern solcher Seiten das Leben so schwer wie möglich zu machen, so dass sie von sich aus die Lust an solchen perfiden Spielen verlieren?
 
Was kann man also tun?
Fast alle TV-Sender, die großen Tageszeitungen und die wichtigsten Magazine haben schon über die Abzockmethoden berichtet und dadurch bestimmt auch schon viele Menschen davor bewahrt, in eine Abofalle zu tappen. Aber anscheinend ist das nicht ausreichend, denn immer noch fallen täglich unbedarfter Surfer auf solche Seiten rein.
Die Öffentlichkeit sensibilisieren
Die Kreditinstitute darüber informieren,
welchen dubiosen Geschäften diese faulen Kunden nachgehen. In der Vergangenheit hat dies schon zu vielen Kündigungen seitens der Banken geführt und mit der Zeit wird es für diese Leute immer schwieriger, neue Konten zu eröffnen. Daher bietet es sich an, wenn eine Rechnung oder Mahnung eintrifft, sofort die Bank, ruhig auch per Email, mit einer Kopie der Mahnung/Rechnung mit diesem Musterbrief zu informieren.
 
Die Reaktionen der Kreditinstitute auf solche Anschreiben können aber unterschiedlich sein, wie die folgenden zwei Beispiele zeigen.
 
Während sich die Stadtsparkasse München sich erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung zur Weiterführung eines Abzockerkontos wehrte, geht die Badenwürtembergische Bank einen faulen Kompromiss ein, indem sie die Abzocker verpflichtete, einen Hinweis auf die Kostenpflicht über dem Anmeldebutton zu plazieren. Meine Damen und Herren von der BW:
Hier geht es darum, dass die Abzocker kein Geld von den Leuten erhalten, die vor dieser Seitenänderung auf die Abzocke hereingefallen sind. Eine Kontensperrung nach dem Vorbild der Stadtsparkasse wäre hier wohl angebrachter gewesen.
 
Sollte sich also, wie im Fall der BW-Bank ein Kreditinstitut als "Beratungsresistent" erweisen, kann man sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Dort wird auch ein Online-Beschwerdeformular bereitgestellt.
Die Politker wachrütteln
Wenn die Abzocker sich so dreist im Internet breitmachen können, dann kann es doch nur daran liegen, dass die Gesetzesmaschen noch nicht eng genug sind. Obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass eine "arglistige Täuschung" gleichzeitig auch Betrug ist, scheinen Strafrechtler hier anderer Auffassung zu sein.
Deshalb muß halt im Zivilrecht etwas geändert werden. Dabei geht es gar nicht darum, irgendwelche Websites zu sperren und so eine Zensur auszuüben. Nein, man muss ganz einfach die Anbieter von kostenpflichtigen Leistungen verpflichten, deutlich auf diese Kostenpflicht hinzuweisen.
Hier sind die Politiker knallhart gefordert, denn sie machen die Gesetze, so z.B. unsere Justizministerin, Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Schreiben an sie könnte wie folgt aussehen:
 
Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MDB
Platz der Republik 1
 
11011 Berlin
 
Betreff: Kostenfallen im Internet
 
Sehr geehrte Frau Ministerin,
 
nach einem langen Dornöschenschlaf ist nun endlich auch das Bundesministerium der Justiz aufgewacht und hat sich auf seiner Webseite erfreulicher Weise zu den Kostenfallen im Internet geäußert.
 
Zu meiner großen Enttäuschung muß ich aber lesen, dass die Bundesregierung eine "europäische Lösung" in großem Stil anstrebt. Wie wir alle wissen, kann das Jahre dauern.
 
Ich frage mich allen Ernstes, warum  für die Buttonlösung, die Ihrem Haus mittlerweile auch bekannt sein dürfte, auf Europa gewartet werden muß.
 
Geht es um Google und Facebook scheint die Bundesregierung nicht so zögerlich zu sein. Hier kündigt Frau Aigner für den Herbst (ich hoffe mal 2010) neue Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet an. Anscheinend geht das ohne europäische Beteiligung.
 
Es kann doch nicht so schwer sein, Internetanbietern von kostenpflichtigen Angeboten zwingend vorzuschreiben, daß sie
 
a) in bestimmter Größe, Form und Farbe deutlich sichtbar auf die Kostenpflichtigkeit aufmerksam machen müssen und
 
b) auf ihren Anmeldeseiten einen Button einzubauen haben, mit dem die Internetnutzer die Kostenpflichtigkeit des Angebots bestätigen müssen.
 
Anderenfalls ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen, so einfach kann Internet sein.
 
In der Hoffnung, dass Sie endlich für mehr Rechtssicherheit im Internet sorgen, verbleibe ich
 
mit freundlichen Grüßen
 
 
Entweder benutzt Ihr das Kontaktformular dieser Seite oder aber eine der folgenden Email-Adressen:
 
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
 
sls@fdp-bayern.de
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Bestimmt habt Ihr auch noch die eine oder andere Idee, die man hier noch aufzeigen könnte. Schickt mir Eure Vorschläge an info@rupodo.de oder nutzt das Kontaktformular auf der Startseite.
Wer das aber alles nicht will, sollte sich aber zumindest selbst schützen und einen Azockschutz installieren. Hier bietet sich WOT (Web Of Trust) an:
WOT für den Firefox
WOT für den Internetexplorer
 
.
Was allerdings nicht geht....
...sind z.B. Sammelklagen, denn sie oder Musterklagen sind in Deutschland nicht vorgesehen.
Bestenfalls ist der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Streitgenossenschaft möglich.
Ich empfehle, sich am Besten mal bei Wikipedia über dieses Thema umfassend zu informieren.
Seite aktualisiert: 05.07.2010
Die Abzocker verklagen
Die negative Feststellungsklage ist eine Option, die bisher von Abzockopfern nicht oft genutzt wurde, denn hier bestand bisher das Risiko, dass der Kläger auf den Prozesskosten sitzen blieb. Das ist in schöner Regelmäßigkeit dann der Fall, wenn der Beklagte zu Beginn des Prozesses auf seine angebliche Forderung verzichtet.
Mit dem Beschluss des AG Düsseldorf vom 26.03.2010, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist, könnte sich das Blatt wenden.
 
Was es nun genau mit einer negativen Feststellungsklage auf sich hat, und was besonders beachtet werden muß, könnt ihr bei Antispam e.V. nachlesen.
 
 
Auch eine Klage auf Schadenersatz scheint Aussicht auf Erfolg zu versprechen. Entstehen einem Abzockopfer Kosten für einen Rechtsbeistand bei der Abwehr einen unberechtigten Forderung, so können diese vor Gericht eingeklagt werden. So wurden z.B. die Firma Net 24 Ltd. & Co. KG sowie die Anwälte Katja Günther, Olaf Tank und Sven Schulze zum Schadenersatz verpflichtet.
Hier die Aktenzeichen zu den Urteilen.
 
Die Abzocker anzeigen
zum Beispiel wegen Betrugs. Schön und gut, aber entweder wird die Klageschrift der Staatsanwaltschaft vom Gericht abgelehnt oder die Staatsanwaltschaften stellen von sich aus die Ermittlungsverfahren ein. (Nachzulesen auf meiner Seite URTEILE). Was nützt dann noch eine Anzeige?
Gästebuch
so sieht's aus