Sicher ist es nicht jedem gegeben, sich mit den Abzockern auseinanderzusetzen, aber das muss man auch nicht. Wie die Erfahrung der
letzten Jahre gezeigt hat, kümmert es die Herrschaften in der Regel einen Dreck, was die Abofallenopfer ihnen schreiben. Sie
mahnen und drohen munter drauflos. Wenn sie dann aber auf Widerstand stoßen bzw. wenn sie merken, dass da nichts zu holen sein wird,
hören sie auf.
Sollte es aber nicht vorrangiges Ziel sein, den Betreibern solcher Seiten das Leben so schwer wie möglich zu machen,
so dass sie von sich aus die Lust an solchen perfiden Spielen verlieren?
Was kann man also tun?
welchen dubiosen Geschäften diese faulen Kunden nachgehen. In der Vergangenheit hat dies schon zu vielen Kündigungen seitens der Banken
geführt und mit der Zeit wird es für diese Leute immer schwieriger, neue Konten zu eröffnen. Daher bietet es sich an, wenn eine Rechnung
oder Mahnung eintrifft, sofort die Bank, ruhig auch per Email, mit einer Kopie der Mahnung/Rechnung mit diesem
Musterbrief zu informieren.
Die
Reaktionen der Kreditinstitute auf solche Anschreiben können aber unterschiedlich sein, wie die folgenden zwei Beispiele zeigen.
Während
sich die
Stadtsparkasse München sich erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung zur Weiterführung eines Abzockerkontos wehrte,
geht die
Badenwürtembergische Bank einen faulen Kompromiss ein, indem sie die Abzocker verpflichtete, einen Hinweis auf die Kostenpflicht
über dem Anmeldebutton zu plazieren. Meine Damen und Herren von der BW:
Hier geht es darum, dass die Abzocker kein Geld von den Leuten
erhalten, die vor dieser Seitenänderung auf die Abzocke hereingefallen sind. Eine Kontensperrung nach dem Vorbild der Stadtsparkasse
wäre hier wohl angebrachter gewesen.
Sollte sich also, wie im Fall der BW-Bank ein Kreditinstitut als "Beratungsresistent" erweisen,
kann man sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin) beschweren. Dort wird auch ein
Online-Beschwerdeformular bereitgestellt.
Wenn die Abzocker sich so dreist im Internet breitmachen können, dann kann es doch nur daran liegen, dass die Gesetzesmaschen
noch nicht eng genug sind. Obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass eine "arglistige Täuschung" gleichzeitig auch Betrug ist, scheinen
Strafrechtler hier anderer Auffassung zu sein.
Deshalb muß halt im Zivilrecht etwas geändert werden. Dabei geht es gar nicht darum,
irgendwelche Websites zu sperren und so eine Zensur auszuüben. Nein, man muss ganz einfach die Anbieter von kostenpflichtigen Leistungen
verpflichten, deutlich auf diese Kostenpflicht hinzuweisen.
Hier sind die Politiker knallhart gefordert, denn sie machen die Gesetze,
so z.B. unsere Justizministerin, Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Schreiben an sie könnte wie folgt aussehen:
Frau
Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger MDB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betreff: Kostenfallen im Internet
Sehr geehrte Frau
Ministerin,
nach einem langen Dornöschenschlaf ist nun endlich auch das Bundesministerium der Justiz aufgewacht und hat sich
auf seiner Webseite erfreulicher Weise zu den Kostenfallen im Internet geäußert.
Zu meiner großen Enttäuschung muß ich aber lesen,
dass die Bundesregierung eine "europäische Lösung" in großem Stil anstrebt. Wie wir alle wissen, kann das Jahre dauern.
Ich frage
mich allen Ernstes, warum für die Buttonlösung, die Ihrem Haus mittlerweile auch bekannt sein dürfte, auf Europa gewartet werden
muß.
Geht es um Google und Facebook scheint die Bundesregierung nicht so zögerlich zu sein. Hier kündigt Frau Aigner für den
Herbst (ich hoffe mal 2010) neue Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet an. Anscheinend geht das ohne europäische
Beteiligung.
Es kann doch nicht so schwer sein, Internetanbietern von kostenpflichtigen Angeboten zwingend vorzuschreiben, daß
sie
a) in bestimmter Größe, Form und Farbe deutlich sichtbar auf die Kostenpflichtigkeit aufmerksam machen müssen und
b)
auf ihren Anmeldeseiten einen Button einzubauen haben, mit dem die Internetnutzer die Kostenpflichtigkeit des Angebots bestätigen
müssen.
Anderenfalls ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen, so einfach kann Internet sein.
In der Hoffnung,
dass Sie endlich für mehr Rechtssicherheit im Internet sorgen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Entweder benutzt
Ihr das Kontaktformular
dieser Seite oder aber eine der folgenden Email-Adressen:
Die negative Feststellungsklage ist eine Option, die bisher von Abzockopfern nicht oft genutzt wurde, denn hier bestand bisher das
Risiko, dass der Kläger auf den Prozesskosten sitzen blieb. Das ist in schöner Regelmäßigkeit dann der Fall, wenn der Beklagte zu
Beginn des Prozesses auf seine angebliche Forderung verzichtet.
Was es nun genau mit einer negativen Feststellungsklage auf sich
hat, und was besonders beachtet werden muß, könnt ihr bei
Antispam e.V. nachlesen.
Auch eine Klage auf Schadenersatz scheint
Aussicht auf Erfolg zu versprechen. Entstehen einem Abzockopfer Kosten für einen Rechtsbeistand bei der Abwehr einen unberechtigten
Forderung, so können diese vor Gericht eingeklagt werden. So wurden z.B. die Firma Net 24 Ltd. & Co. KG sowie die Anwälte Katja
Günther, Olaf Tank und Sven Schulze zum Schadenersatz verpflichtet.