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Meine Meinung
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In den Foren kann man immer wieder lesen, dass die Leute nicht verstehen können, warum diese Abzocker nicht wegen Betrug verurteilt werden. Dabei sei es doch offensichtlich, dass betrogen wird. Da wird über die Inkompetenz der Richter hinsichtlich des WWW gemeckert (nicht zu Unrecht übrigens), da wird aber auch über die Juristen hergezogen, so nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus".
Also stellt sich die Frage: Handelt es sich hier um Betrug?
 
Wenn man auf eine solche Abzockseite reingefallen ist und wenn dann der ganze Mahnungsterror inclusive der Drohungen dubioser Inkassobüros bzw. Anwaltskanzleien in Gang gesetzt wird, ist man schnell geneigt, von Betrug im großen Stil zu reden. Das ist menschlich nachvollziehbar, muß aber juristisch bewiesen werden.
Also, wann liegt denn eigentlich ein Betrug vor? Der § 263 StGB sagt hierzu sinngemäß:
Ein Betrug liegt vor, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt werden oder wenn wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt werden.
Schaut man sich eine solche Anmeldeseite der Abzocker an, muß man leider feststellen, dass nichts von alledem zutrifft, hier wird nichts vorgespiegelt, nichts entstellt oder unterdrückt, jedenfalls meistens nicht.
Zwar wird der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots in der Regel unscheinbar in einem Fließtext versteckt, aber wie kann man beweisen, dass dies bewußt mit der Absicht zum Betrug geschieht?
Deshalb wurde wohl auch die Klage der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom dortigen LG abgewiesen.
Wie sieht es nun mit den Inkassobüros bzw. Anwaltskanzleien aus? Überhöhte Inkassogebühren zu fordern ist kein Betrug. Das sieht wohl auch die Staatsanwaltschaft München so und stellt die Ermittlungen wegen Betruges gegen eine medienbekannte Rechtsanwältin ein.
 
Bei den Zivilgerichten kann man allerdings schon einen Meinungswechsel feststellen. Hier wird mittlerweile von versuchtem Betrug gesprochen.
In seinem Urteil vom 12.08.2009 (Az. 9 C 93/09) stellt das AG Karlsruhe u.a. fest:
 
              "Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend
               gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher  Forderungen
              fu¨r Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug".
 
Das AG Marburg schreibt ( Az. 91 C 981/ 09(81)):
 
               "Der von der Beklagten zu 1) erregte Irrtum war darauf angelegt auf Seiten des Klägers
                einen Vermögensschaden herbeizuführen. Da der Kläger jedoch mit Hilfe seines
                Rechtsanwalts vorgerichtlich bereits den Vermögensschaden abwenden konnte, ist
                allenfalls von einem Betrug im Versuchsstadium auszugehen".
 
 
Wenn nun auch im Strafrecht ein Sinneswandel eintreten würde, könnte bald nach
§ 263 (2) StGb geurteilt werden: "Der Versuch ist strafbar."
 
 
 
Betrug
Da war kein Preis zusehen
Diese Behauptung der Abzockopfer ist sehr oft zu lesen und sie sind absolut überzeugt davon.
Dagegen behaupten dann andere, das wäre eine bloße Schutzbehauptung.
Ich allerdings meine, das muß man etwas differenzierter betrachten.
Es kommt darauf an, womit man "vorher" und "nachher" vergleicht. Nimmt man die Startseite und vergleicht die mit einer Landingpage, haben die Leute wohl Recht, denn da stand dann "vorher" kein Preis. Schaut man sich dagegen nur die Anmeldeseite an, steht irgendwo im kleingedruckten Fließtext immer ein Preis, denn die Abzocker gehen nicht das Risiko ein, als Betrüger angeklagt zu werden. Aber wie gesagt, man lässt das Kleingedruckte kleingedruckt sein und ist subjektiv der Überzeugung, dass da "vorher" kein Preis stand.
 
Wie ich mittlerweile herausgefunden hab, kann es aber tatsächlich sein, dass User, die auf Outlet.de hereingefallen waren, auf der Anmeldeseite keinen Preis gesehen hatten. Offensichtlich arbeiten die Betreiber mit zwei verschiedenen Seiten.
Nun wundert es mich nicht mehr,
dass so viele User auf diese Abzockseiten hereinfallen. Einige jedenfalls scheinen ein Problem mit dem Verstehen von ironisch gemeinten Texten zu haben. Wie sollen sie dann erst die dubiosen Webseiten der Nutzlosbranche durchschauen?
Die Kommentare zu diesem Beitrag geben mir jedenfalls in diesem Punkt Recht:
 
Kommentare 1 und 2   Kommentar3
 
Lediglich ein(e) User(in) hat die Ironie erkannt, worauf Ihrem Beitrag sofort widersprochen wird.
 
Nun ist Ironie nicht jedermanns Sache und der Verfasser des Beitrags hätte folgendes bedenken sollen:
 
"Besonders für schriftliche Mitteilungen gilt, dass Ironie nur verstanden wird, wenn der Empfänger kritisch mitdenkt und die Umstände (auch die Denkweise des Schreibenden) hinlänglich kennt. Hat ein Schreiber Zweifel, ob seine Leser Ironie erkennen können, so wird er vorsichtshalber ironisch gemeinte Wörter mit Anführungszeichen kennzeichnen."
Quelle:Wikipedia
 
Nichts desto Trotz verlinke ich zu einem weiteren Beitrag des ironischen Users. Glaubt ihr wirklich, dass ein Mitglied der Nutzlosbranche so etwas veröffentlicht?
 
Anscheinend ja, denn anders kann ich mir diesen Beitrag nicht erklären.
 
Diese beiden Texte können gar nicht im Sinne der Abzocker sein, schüren sie doch nur das schon hell lodernde Feuer gegen sie.
Nein, wenn sie was veröffentlichen, dann eher auf diese Art und Weise.
Seite zuletzt aktualisiert: 02.08.2010
Ich kann's nicht glauben
Da schreibt der User "Wühlmaus100" im CoBi-Forum unter anderem:
 
"Also: Laßt Euch nicht von dieser "Abzockmafia" unterkriegen! Wenn Ihr nur ein einziges Mal zahlt, werdet Ihr diese "Mafia" nicht mehr los. Warum? Ihr werdet, falls Ihr das Abo nicht rechtzeitig aufkündigt, dann auch weiterhin bezahlen müssen.... Außerdem würde Euch dann im Falle einer Klage auch kein Gericht mehr glauben, dass Ihr das Euch "untergejubelte" Abo eigentlich gar nicht haben wolltet....
Diesen Rat gibt Euch
Eure Wuehlmaus100
"
 
Das Schlimme ist: Der meint das ernst!!
 
Ich dagegen sage, dass hier jemand, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, Blödsinn von sich gibt.
 
Und dann ist dieser User ist noch so dreist, sein Unvermögen in einem ellenlangen, nichtssagenden Pamphlet zu verteidigen.
 
Ganz schlimm ist aber, wenn versucht wird, die eigene Inkompetenz durch Anzweifeln von Forenbeiträgen anderer User (in diesem Fall ein Beitrag von mir) zu verschleiern. So schreibt eine Mitstreiterin von wühlmaus100, die Computertipse:
 
"Im Ergebnis stimme ich "rudido" zu: Nichts tun!
Schleierhaft ist mir allerdings die rechtliche Einschätzung von "rudido" . Woran erkennt "rudido", dass das von ihm "zitierte" Urteil des OLG Frankfurt auf diesen Fall anwendbar ist? Aus der Zahlungsaufforderung, die "Saftladen" hier im Thread eingestellt hat, ist das jedenfalls so nicht zu entnehmen!! Aber vielleicht mag er ja mal hier erklären, woher er weiß, dass in diesem Fall kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist (weiß "rudido" überhaupt, wie der Fall hier liegt? Und weiß "rudido" denn, ob "Saftladen" (um diesen handelt es sich meiner Meinung nach bei dem Fragesteller und nicht um seinen kleinen Bruder) nicht doch Nutzen aus der einjährigen Internetverbindung zu Megadownload gezogen hat) und warum er glaubt, dass das von "Saftladen" wissentlich und wollentlich gezahlte Geld mit
der Begründung einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden könne. Das würde mich schon mal interessieren! Und vielleicht ja andere auch! Z.B. "platteost", der in anderen Threads sich gerne auf das diesbezügliche "Fachwissen" von "rudido" bezieht.
Ich bin gespannt...
L.G. von
Computertipse
"
 
Ein bisschen besser informieren meine Liebe oder sollte hier einfach nur diffamiert werden?
 
Meine Antwort darauf kann man jedenfalls hier nachlesen.

 

BDIU erstattet Anzeige gegen Rechtsanwältin Katja Günther

Der BDIU (Bund deutscher Inkassounternehmen) hat nun ausgerechnet bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen "Verdachtes des versuchten Betruges" gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther gestellt. Laut eigenen Angaben lägen dem BDIU "zahlreiche Beschwerden gegen Frau Günther vor".
 
Wieso meint der BDIU eigentlich, dass seiner Anzeige mehr Erfolg beschieden sein wird als den über 3.500 Beschwerden und 1.000 Strafanzeigen im vorherigen Verfahren. Dieses wurde ja bekanntlich im Frühjahr 2010 eingestellt, und zwar ebenfalls von der Staatsanwaltschaft München.
 
Sicherlich werden keine neuen Erkenntnisse gegen Frau Günther aufgetaucht sein, warum auch, die alten sind schon schlimm genug.
Allein schon, um ihr Gesicht nicht zu verlieren, werden die Herren Anwälte ihre damalige, auf 26 Seiten niedergeschriebene Begründung für die Einstellung des Verfahrens jetzt nicht ändern.
 
Was steckt also dahinter? Will der BDIU von den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen ablenken? Da gibt es zum Beispiel einen Geldeintreiber, der versucht, mit alten, zum Teil schon verjährten Forderungen von Telefondienstleistern groß abzukassieren.
 
Wie dem auch sei. Hier wird meiner Meinung nach eindeutig versucht -und das reichlich spät wie ich finde- das angekratzte Image einer ohnehin in der Öffentlichkeit nicht sehr angesehenen Branche wieder aufzupolieren.
 
Und das wiederum hat aber auch einen charmanten Nebeneffekt. Jede negative Schlagzeile gegen Frau Günther hilft, wenn es darum geht, das Abzockopfer stärker sensibilisiert werden bzw. Kreditinstitute Konten kündigen oder besser noch, gar nicht erst eröffnen.