In den Foren kann man immer wieder lesen, dass die Leute nicht verstehen können, warum diese Abzocker nicht wegen Betrug verurteilt
werden. Dabei sei es doch offensichtlich, dass betrogen wird. Da wird über die Inkompetenz der Richter hinsichtlich des WWW gemeckert
(nicht zu Unrecht übrigens), da wird aber auch über die Juristen hergezogen, so nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der Anderen kein
Auge aus".
Also stellt sich die Frage: Handelt es sich hier um Betrug?
Wenn man auf eine solche Abzockseite reingefallen ist und
wenn dann der ganze Mahnungsterror inclusive der Drohungen dubioser Inkassobüros bzw. Anwaltskanzleien in Gang gesetzt wird, ist man
schnell geneigt, von Betrug im großen Stil zu reden. Das ist menschlich nachvollziehbar, muß aber juristisch bewiesen werden.
Also,
wann liegt denn eigentlich ein Betrug vor? Der § 263 StGB sagt hierzu sinngemäß:
Ein Betrug liegt vor, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt
werden oder wenn wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt werden.
Schaut man sich eine solche Anmeldeseite der Abzocker an, muß man
leider feststellen, dass nichts von alledem zutrifft, hier wird nichts vorgespiegelt, nichts entstellt oder unterdrückt, jedenfalls
meistens nicht.
Wie sieht es nun mit den Inkassobüros bzw. Anwaltskanzleien aus? Überhöhte
Inkassogebühren zu fordern ist kein Betrug. Das sieht wohl auch die
Staatsanwaltschaft München so und stellt die Ermittlungen wegen
Betruges gegen eine medienbekannte Rechtsanwältin ein.
Bei den Zivilgerichten kann man allerdings schon einen Meinungswechsel
feststellen. Hier wird mittlerweile von versuchtem Betrug gesprochen.
In seinem Urteil vom 12.08.2009 (Az. 9 C 93/09) stellt das AG
Karlsruhe u.a. fest:
"Dies zeigt, dass die Beklagte
selbst davon ausging, dass die von ihr geltend
gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen
fu¨r Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug".
Das AG Marburg schreibt ( Az.
91 C 981/ 09(81)):
"Der von der Beklagten
zu 1) erregte Irrtum war darauf angelegt auf Seiten des Klägers
einen Vermögensschaden herbeizuführen. Da der Kläger jedoch mit Hilfe seines
Rechtsanwalts vorgerichtlich bereits den Vermögensschaden abwenden konnte, ist
allenfalls von einem Betrug im Versuchsstadium auszugehen".
Wenn nun auch im Strafrecht ein Sinneswandel eintreten
würde, könnte bald nach
§ 263 (2) StGb geurteilt werden: "Der Versuch ist strafbar."
Da war kein Preis zusehen
Diese Behauptung der Abzockopfer ist sehr oft zu lesen und sie sind absolut überzeugt davon.
Dagegen behaupten dann andere, das wäre
eine bloße Schutzbehauptung.
Ich allerdings meine, das muß man etwas differenzierter betrachten.
Es kommt darauf an, womit man "vorher"
und "nachher" vergleicht. Nimmt man die Startseite und vergleicht die mit einer Landingpage, haben die Leute wohl Recht, denn da stand
dann "vorher" kein Preis. Schaut man sich dagegen nur die Anmeldeseite an, steht irgendwo im kleingedruckten Fließtext immer ein Preis,
denn die Abzocker gehen nicht das Risiko ein, als Betrüger angeklagt zu werden. Aber wie gesagt, man lässt das Kleingedruckte kleingedruckt
sein und ist subjektiv der Überzeugung, dass da "vorher" kein Preis stand.
Wie ich mittlerweile herausgefunden hab, kann es
aber tatsächlich sein, dass User, die auf Outlet.de hereingefallen waren, auf der Anmeldeseite keinen Preis gesehen hatten. Offensichtlich
arbeiten die Betreiber mit
zwei verschiedenen Seiten.
Nun wundert es mich nicht mehr,
dass so viele User auf diese Abzockseiten hereinfallen. Einige jedenfalls scheinen ein Problem mit dem Verstehen von
ironisch gemeinten
Texten zu haben. Wie sollen sie dann erst die dubiosen Webseiten der Nutzlosbranche durchschauen?
Die Kommentare zu diesem Beitrag
geben mir jedenfalls in diesem Punkt Recht:
Lediglich ein(e)
User(in) hat
die Ironie erkannt, worauf Ihrem Beitrag sofort widersprochen wird.
Nun ist Ironie nicht jedermanns Sache und der Verfasser des
Beitrags hätte folgendes bedenken sollen:
"Besonders für schriftliche Mitteilungen gilt, dass Ironie nur verstanden wird, wenn
der Empfänger kritisch mitdenkt und die Umstände (auch die Denkweise des Schreibenden) hinlänglich kennt. Hat ein Schreiber Zweifel,
ob seine Leser Ironie erkennen können, so wird er vorsichtshalber ironisch gemeinte Wörter mit Anführungszeichen kennzeichnen."
Nichts desto Trotz verlinke ich zu einem
weiteren Beitrag des ironischen Users. Glaubt ihr wirklich, dass ein Mitglied
der Nutzlosbranche so etwas veröffentlicht?
Anscheinend ja, denn anders kann ich mir
diesen Beitrag nicht erklären.
Diese
beiden Texte können gar nicht im Sinne der Abzocker sein, schüren sie doch nur das schon hell lodernde Feuer gegen sie.
Nein, wenn
sie was veröffentlichen, dann eher auf diese
Art und Weise.
Seite zuletzt aktualisiert: 02.08.2010
Da schreibt der User "Wühlmaus100" im CoBi-Forum unter anderem:
"Also: Laßt Euch nicht von dieser "Abzockmafia" unterkriegen!
Wenn Ihr nur ein einziges Mal zahlt, werdet Ihr diese "Mafia" nicht mehr los. Warum? Ihr werdet, falls Ihr das Abo nicht rechtzeitig
aufkündigt, dann auch weiterhin bezahlen müssen.... Außerdem würde Euch dann im Falle einer Klage auch kein Gericht mehr glauben,
dass Ihr das Euch "untergejubelte" Abo eigentlich gar nicht haben wolltet....
Diesen Rat gibt Euch
Eure Wuehlmaus100"
Das Schlimme
ist: Der meint das ernst!!
Ich dagegen sage, dass hier jemand, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, Blödsinn von sich gibt.
Und dann ist dieser User ist noch so dreist, sein Unvermögen in einem ellenlangen, nichtssagenden Pamphlet zu verteidigen.
Ganz
schlimm ist aber, wenn versucht wird, die eigene Inkompetenz durch Anzweifeln von Forenbeiträgen anderer User (in diesem Fall ein
Beitrag von mir) zu verschleiern. So schreibt eine Mitstreiterin von wühlmaus100, die Computertipse:
"Im Ergebnis stimme ich
"rudido" zu: Nichts tun!
Schleierhaft ist mir allerdings die rechtliche Einschätzung von "rudido" . Woran erkennt "rudido", dass das
von ihm "zitierte" Urteil des OLG Frankfurt auf diesen Fall anwendbar ist? Aus der Zahlungsaufforderung, die "Saftladen" hier im Thread
eingestellt hat, ist das jedenfalls so nicht zu entnehmen!! Aber vielleicht mag er ja mal hier erklären, woher er weiß, dass in diesem
Fall kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist (weiß "rudido" überhaupt, wie der Fall hier liegt? Und weiß "rudido" denn, ob
"Saftladen" (um diesen handelt es sich meiner Meinung nach bei dem Fragesteller und nicht um seinen kleinen Bruder) nicht doch Nutzen
aus der einjährigen Internetverbindung zu Megadownload gezogen hat) und warum er glaubt, dass das von "Saftladen" wissentlich und
wollentlich gezahlte Geld mit der Begründung einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden könne. Das würde mich schon
mal interessieren! Und vielleicht ja andere auch! Z.B. "platteost", der in anderen Threads sich gerne auf das diesbezügliche "Fachwissen"
von "rudido" bezieht.
Ich bin gespannt...
L.G. von
Computertipse "
Ein bisschen besser informieren meine Liebe oder sollte hier
einfach nur diffamiert werden?
BDIU erstattet Anzeige gegen Rechtsanwältin Katja Günther
Der BDIU (Bund deutscher Inkassounternehmen) hat nun ausgerechnet bei der
Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen "Verdachtes des versuchten Betruges" gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther gestellt.
Laut eigenen Angaben lägen dem BDIU "zahlreiche Beschwerden gegen Frau Günther vor".
Wieso meint der BDIU eigentlich, dass seiner
Anzeige mehr Erfolg beschieden sein wird als den über 3.500 Beschwerden und 1.000 Strafanzeigen im vorherigen Verfahren. Dieses wurde
ja bekanntlich im Frühjahr 2010 eingestellt, und zwar ebenfalls von der Staatsanwaltschaft München.
Sicherlich werden keine neuen
Erkenntnisse gegen Frau Günther aufgetaucht sein, warum auch, die alten sind schon schlimm genug.
Allein schon, um ihr Gesicht nicht
zu verlieren, werden die Herren Anwälte ihre damalige, auf 26 Seiten niedergeschriebene Begründung für die Einstellung des Verfahrens
jetzt nicht ändern.
Was steckt also dahinter? Will der BDIU von den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen ablenken? Da gibt
es zum Beispiel einen Geldeintreiber, der versucht, mit alten, zum Teil schon verjährten Forderungen von Telefondienstleistern groß
abzukassieren.
Wie dem auch sei. Hier wird meiner Meinung nach eindeutig versucht -und das reichlich spät wie ich finde- das
angekratzte Image einer ohnehin in der Öffentlichkeit nicht sehr angesehenen Branche wieder aufzupolieren.
Und das wiederum hat
aber auch einen charmanten Nebeneffekt. Jede negative Schlagzeile gegen Frau Günther hilft, wenn es darum geht, das Abzockopfer stärker
sensibilisiert werden bzw. Kreditinstitute Konten kündigen oder besser noch, gar nicht erst eröffnen.